Audio und Video
Mit einem Audioclip oder einem Video lassen sich Informationen oft auf schnelle und einfache Weise vermitteln. Zum Beispiel ist ein Lehrvideo für viele Besucher einfacher zu verstehen als eine lange Textanleitung. Sehen Sie immer Alternativen für Besucher vor, die die Bilder und Töne nicht sehen oder hören können. Ausnahmen für Audio- und Videodateien sind in den aktuellen und künftigen Richtlinien unter den jeweiligen Situationen und Ausnahmen beschrieben.
OffeneGemeinden Mediaplayer
Durch Scribit.pro und die Gemeinde Zeist wurden wir auf die Spur eines barrierefreien Videoplayers gebracht. Diesen haben wir nach eigener Recherche und Freigabe in eine TYPO3-Implementierung umgewandelt und von einer Nutzergruppe erfolgreich testen lassen, insbesondere auf Barrierefreiheit. Dieser Mediaplayer ist in allen toptask-Websites verfügbar.
Die Komponenten von zugänglichem Audio und Video
Alternativbeschreibung
Alle Formen von Audio und Video sollten einen kurzen Alternativtext haben. Dies ist vergleichbar mit dem Alt-Text von Bildern. Dieser kurze Text ermöglicht es Besuchern, die Hilfsmittel verwenden, auch wenn das Audio oder Video selbst nicht zugänglich ist, zumindest zu wissen, womit sie es zu tun haben. Wie Sie diese Alternative platzieren, hängt von der Technik ab, mit der Sie die Multimediadatei auf der Webseite platzieren.
Untertitel
Dies ist eine besondere Form von Untertiteln, die für Gehörlose und Schwerhörige bestimmt sind. Diese Untertitel enthalten nicht nur den gesprochenen Text, sondern beschreiben auch andere Dinge, die man hören kann. Zum Beispiel Soundeffekte (eine Explosion, eine Türklingel), Musik, Lachen, Standort und Identifizierung des Sprechers (wenn man an der Stimme hören kann, wer etwas sagt, aber diese Person nicht zu sehen ist).
Audiobeschreibung
Bei einer Audiodeskription erzählt eine Stimme wichtige visuelle Details, die sich nicht aus dem Gehörten erschließen lassen. Dazu gehören z. B. Handlungen, Personen und Szenenwechsel sowie Text, der auf dem Bildschirm zu sehen ist. Die Audiodeskription ist also eine Ergänzung zu dem, was man bereits hören kann. Die Stimme der Audiodeskription spricht in den Momenten, in denen es Pausen im Film gibt. Wenn alle wichtigen visuellen Details auch aus dem Ton entnommen werden können, ist eine Audiodeskription nicht zwingend erforderlich.
Transkript
Ein Transkript ist ein ausgeschriebener Text. In der Niederschrift erzählen Sie die Geschichte des Films so vollständig wie möglich. Sie erzählen, was passiert, also was zu sehen und zu hören ist, und was von wem gesagt wird. Sie beziehen auch alle interaktiven Elemente in das Transkript ein. Wenn Sie zum Beispiel im Video eine Taste drücken können, fügen Sie im Transkript einen Link zu der Seite ein, auf der Sie diese Aktion ausführen können.
Bild oder Ton startet automatisch
Wenn Sie auf einer Webseite bewegte Bilder oder Ton verwenden und diese automatisch starten, sollten die Besucher die Möglichkeit haben, etwas dagegen zu tun. Sie sollten zum Beispiel in der Lage sein, sie anzuhalten oder zu stoppen. Dies gilt nicht, wenn der Ton weniger als 3 Sekunden lang abgespielt wird oder sich das bewegte Bild weniger als 5 Sekunden lang bewegt.
Medienalternative zum Text
In manchen Fällen können Sie Audio- oder Videodateien als nicht-textliche Alternative zum Text auf einer Seite verwenden. Denken Sie an ein Video, das ein komplexes Konzept einfach erklärt, oder an eine Übersetzung von Text in Gebärdensprache. Wenn alle Informationen auch im Text enthalten sind, ist diese Multimediadatei eine Medienalternative zum Text. Für diese Datei gelten dann geringere Anforderungen.
Neben der Technologie, die wir mit dem Mediaplayer bereitstellen, müssen Sie unter anderem Untertitel und Audiodeskription bereitstellen, um ein Video zugänglich zu machen. Das können Sie natürlich selbst machen oder Sie können Anbieter wie Scribit.pro nutzen.
Arten von Audio und Video
Bei den Anforderungen an die Zugänglichkeit wird zwischen verschiedenen Formen von Audio und Video unterschieden:
- Ton (ohne Bild)
- Bewegtbild (ohne Ton)
- Filme (eine Kombination aus Bild, Ton und möglicherweise interaktiven Elementen wie einer Schaltfläche, die man anklicken kann)
Zuvor aufgezeichnete Audio- und Videoaufnahmen
Alle Audio- und Videoaufnahmen, die nicht live übertragen werden, sind nicht live und werden daher vorher aufgezeichnet. Das Audio- oder Videomaterial kann dann zugänglich gemacht werden, bevor es online geht. Daher gelten für zuvor aufgezeichnete Audio- und Videoaufnahmen höhere Anforderungen als für Live-Übertragungen.
Live Audio und Video
Live-Audio und -Video werden aufgezeichnet und direkt an den Empfänger übertragen. Die einzige Verzögerung, die auftreten kann, ist die so genannte „Sendeverzögerung“. Dabei handelt es sich um eine kurze Verzögerung, die z. B. dazu dient, dem Sender Zeit zu geben, die Audio- oder Videodaten für die Übertragung umzuwandeln oder zu zensieren. Diese Verzögerung ist zu kurz, um die Audio- oder Videodaten zu bearbeiten oder zugänglich zu machen.
Ausnahme Live-Filme
Es gibt eine Ausnahme für Live-Videos (Bild und Ton). Diese müssen für Gehörlose und Schwerhörige nicht untertitelt werden. Bleibt ein Live-Video online oder wird es nach der Live-Übertragung erneut zur Verfügung gestellt, gelten die Anforderungen für zuvor aufgezeichnetes Audio und Video.